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BayObLG, 27.05.1994 - 4St RR 71/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WaffG § 35 Abs. 4 Nr. 2 b
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1994, 93
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15
Führen einer Waffe; Wohnungsbegriff
Hinsichtlich der räumlichen Ausnahmen von der Erlaubnispflicht deckt sich nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die Auslegung der Begriffe Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum mit derjenigen bei § 123 StGB (vgl. BTDrs. VI/2678 S. 26;… Heinrich in MüKo-StGB 2. Aufl., § 1 WaffG Rn. 183;… Paukstadt-Maihold in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 WaffG Rn. 26;… Heller/Soschinka, Waffenrecht 3. Aufl., Rn. 485; s. auch BayObLGSt 1994, 93;… WaffVwV vom 5. März 2012, S. 56). - BayObLG, 17.11.2003 - 4St RR 138/03
Teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Waffenrechts aus dem …
Entscheidend für die Annahme eines befriedeten Besitztums ist, dass es vom berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert sein muss (BayObLGSt 1994, 93 mwN.).Es kann auch dahingestellt bleiben, ob im Regelungsbereich des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB, an dessen Begriffe sich § 4 Abs. 4 WaffG a.F. anlehnt (vgl. BayObLGSt 1994, 93/94), eine Tendenz beteht, allein eine räumliche Anbindung an ein Wohnhaus zum Anlass zu nehmen, einen Teil eines Grundstücks auch ohne besondere Einbindung oder Einzäunung zu einem "befriedeten Besitztum" zu machen.