Rechtsprechung
   BayObLG, 27.05.1994 - 4St RR 71/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12384
BayObLG, 27.05.1994 - 4St RR 71/94 (https://dejure.org/1994,12384)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1994 - 4St RR 71/94 (https://dejure.org/1994,12384)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1994 - 4St RR 71/94 (https://dejure.org/1994,12384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WaffG § 35 Abs. 4 Nr. 2 b

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1994, 93
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 20.08.2015 - 121 Ss 126/15

    Führen einer Waffe; Wohnungsbegriff

    Hinsichtlich der räumlichen Ausnahmen von der Erlaubnispflicht deckt sich nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die Auslegung der Begriffe Wohnung, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum mit derjenigen bei § 123 StGB (vgl. BTDrs. VI/2678 S. 26; Heinrich in MüKo-StGB 2. Aufl., § 1 WaffG Rn. 183; Paukstadt-Maihold in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 WaffG Rn. 26; Heller/Soschinka, Waffenrecht 3. Aufl., Rn. 485; s. auch BayObLGSt 1994, 93; WaffVwV vom 5. März 2012, S. 56).
  • BayObLG, 17.11.2003 - 4St RR 138/03

    Teleologische Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Waffenrechts aus dem

    Entscheidend für die Annahme eines befriedeten Besitztums ist, dass es vom berechtigten Inhaber in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert sein muss (BayObLGSt 1994, 93 mwN.).

    Es kann auch dahingestellt bleiben, ob im Regelungsbereich des Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB, an dessen Begriffe sich § 4 Abs. 4 WaffG a.F. anlehnt (vgl. BayObLGSt 1994, 93/94), eine Tendenz beteht, allein eine räumliche Anbindung an ein Wohnhaus zum Anlass zu nehmen, einen Teil eines Grundstücks auch ohne besondere Einbindung oder Einzäunung zu einem "befriedeten Besitztum" zu machen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht